Privat & Selbstzahler
Privat versichert oder Selbstzahler?
Psychotherapeutische Behandlung ist auch für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler möglich.

Vor Beginn werden der Behandlungsrahmen, das Honorar und – bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten – Fragen zur möglichen Kostenerstattung transparent besprochen.
Mögliche Behandlungsformen
Je nach individueller Situation können unterschiedliche Behandlungsformen infrage kommen:
Einzeltherapie · Gruppentherapie · videogestützte Sitzungen
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Bitte klären Sie vor Beginn einer Behandlung, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr jeweiliger Tarif übernimmt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Für Selbstzahler werden Honorar und Behandlungsrahmen vor Beginn transparent vereinbart.