Für Anfragen erreichen Sie die Praxis während der telefonischen Sprechzeit. Ein Termin gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung als vereinbart.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf wichtige organisatorische Fragen.
Hier finden Sie Orientierung zu Terminvereinbarung, Erstgespräch, Behandlung und Praxisorganisation.

Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist in der Regel keine Überweisung erforderlich.
Nein. Viele Familien wissen zunächst nur, dass etwas nicht gut läuft. Die diagnostische Klärung ist Teil der psychotherapeutischen Arbeit.
Im Erstgespräch geht es um ein erstes Kennenlernen, das aktuelle Anliegen und die Frage, welche weiteren Schritte sinnvoll sein könnten.
Ja. Wie stark Eltern oder andere Bezugspersonen einbezogen werden, hängt vom Alter, der Fragestellung und dem Therapieverlauf ab.
Nein. Psychotherapeutische Gespräche unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Grenzen und Ausnahmen, zum Beispiel bei akuter Gefährdung, werden transparent besprochen.
Ja, wenn sie fachlich geeignet ist. Persönliche diagnostische Klärung und eine zeitnahe Präsenzmöglichkeit bleiben erforderlich.
Ja. Vor Behandlungsbeginn werden Honorar, Umfang und Rahmen transparent vereinbart.
Wenn Sie grundsätzlich Interesse an einem geplanten Gruppenangebot haben, melden Sie sich bitte während der telefonischen Sprechzeit. Die Gruppen starten, sobald ausreichend Interessierte für eine passende Gruppenzusammensetzung vorhanden sind.
Vereinbarte Termine sollten mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Einzelheiten zu einer möglichen Ausfallhonorarvereinbarung werden vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart.