Verhaltenstherapie gehört neben der psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu den drei Richtlinienverfahren.
Psychotherapeutische Richtlinienverfahren sind psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit durch empirische Studien als gut belegt gelten und daher zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zählen.
Die Verhaltenstherapie arbeitet methodenübergreifend, je nach Störungsbild und Problematik.
Zentrale Methoden in der Verhaltenstherapie sind u.a. kognitive -, operante- und konfrontative psychotherapeutische Verfahren.
Eine wichtige Rolle spielt die Verhaltens- und Problemanalyse zu Beginn einer Therapie.
Auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen des Problems sowie deren Konsequenzen werden erörtert.
Basis der Zusammenarbeit stellt eine sogenannte Zielvereinbarung dar. Realistische und konkrete Ziele werden dokumentiert, damit am Ende der Therapie überprüft werden kann, ob die Ziele erreicht wurden.